ABSTATTUNGSKREDIT
einmal ausnützbarer Kredit - Überzahlungen mindern die Schuld und können nicht wieder behoben werden
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Kreditlexikon
Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen, dazu zählen: · Diensteinkommen der Beamten · Löhne, Gehälter · Entgelt für Heimarbeit · Sonstige Vergütungen (Erwerbstätigkeit muss den Verpflichteten vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen) · Pensionen oder ähnliche fortlaufende Bezüge · Renten aufgrund von Versicherungsverträgen · Ansprüche gegenüber dem Insolvenzausfallfonds
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BLANKO-(REKTA)WECHSEL
als Sicherstellung im Ausleihungsgeschäft verwendeter Wechsel · notwendig ist das Akzept des (der) Bezogenen · es müssen sämtliche Schuldner, Mitschuldner und Bürgen mit vollen Vor- und Zunamen bzw. firmenmäßig unterzeichnen. Es ist eine vor Kundenunterschrift vollständig ausgefüllte Wechselerklärung notwendig, welche die Regelung der Aktivierung des Blanko-(Rekta)wechsels vorsieht (meist im Kreditvertrag eingearbeitet) · vollständiges Ausstellen des Wechsels ist nicht beabsichtigt · Wechselsumme, Verfallstag oder andere Angaben sollen erst nachträglich eingesetzt werden
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BLANKOKREDIT
Kredit, der ohne Sicherheiten irgendwelcher Art aufgrund der guten Bonität des Kunden gewährt wird.
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BONITÄT
Kreditwürdigkeit (vergangenheitsorientiert) und · Kreditfähigkeit (zukunftsorientiert) eines Kunden. Vergangenheitsorientiert: bisherige Ausleihungen, Regelmäßigkeit der Rückzahlungen, Wechselprotest etc. Zukunftsorientiert: Einkommen, Belastung durch zukünftige Kreditrate für den Haushalt volljähriger österr. Staatsbürger etc
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EURIBOR
(Euro Interbank Offered Rate) EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem unter Primbanken in der EMU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion)-Zone um 11.00 Uhr vormittags Brüsseler Zeit Geld offeriert wird.
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FREMDWÄHRUNGSFINANZIERUNGEN
Mögliche Alternative zu ATS-Krediten, mit Zinsen- und Kurschancen/-risken. Hauptsächlich für Wohnbauzwecke.
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HAUSHALTSNETTOEINKOMMEN
Summe ALLER regelmäßigen Arbeitseinkommen (= Kreditnehmernettoeinkommen) ALLER im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
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HYPOTHEK = PFANDRECHT
das an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte Pfandrecht (Belastung einer Liegenschaft), Höchstbetragshypothek
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KAPITALRATEN
Ratenart bei Ausleihungen. Raten dienen nur zur Rückzahlung des Kapitals. Neben den Kapitalraten sind die entstehenden Kreditkosten gesondert zu begleichen
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KLEINKREDITKATASTER
KKK beim Kreditschutzverband 1870 geführte Aufzeichnungen über alle Verpflichtungen von natürlichen Personen aus Ausleihungen (Kredit-/Darlehensnr, Mitschuldner, Bürge) und dabei vorgekommene Unregelmäßigkeiten
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KREDITFÄHIGKEIT
Fähigkeit des Kreditnehmers, aus den laufenden Einkünften seine Rückzahlungsverpflichtungen zusätzlich zu seinen Lebenshaltungskosten sowie sonstigen Verpflichtungen zu bestreiten.
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KREDITWÜRDIGKEIT
Behandelt die Frage: Welche Fakten sprechen abgesehen von der Kreditfähigkeit für eine ordnungsgemäße Rückführung des Kredites? Es ist also letztlich die Frage nach dem persönlichen Vertrauen in den Kreditnehmer
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KREDITVERTRAG
der Kreditvertrag (Konsensualvertrag) wird bereits durch die Annahme der Zusage (Promesse), einen Kredit einräumen zu wollen bzw. durch Annahme des Kreditantrages des Kreditwerbers durch das zuständige Geldinstitut begründet. Er berechtigt sodann den Kreditnehmer, lt. Vereinbarung über den Kreditbetrag sofort oder später, auf einmal oder in Teilen, bar oder unbar zu verfügen. Er bedarf zu seiner Gültigkeit nicht der mit dem Abschluss Hand in Hand gehenden Auszahlung des Kreditbetrages an den Kreditnehmer oder an einen Dritten. · der mit Geldinstituten abgeschlossene Kreditvertrag ist zumeist ein gemischter Vertrag, da er nicht nur die Kreditvereinbarung sondern auch Elemente eines Geschäftsbesorgungsvertrages enthält. Durch die Aufnahme der Geltung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der öst. Kreditunternehmungen" (AGB) in die Kreditvereinbarung wird mit ihm oft der Abschluss eines Giro- und Kontokorrentvertrages verbunden. · eine bestimmte Form des Vertrages ist nicht erforderlich. Die Sorgfaltspflicht bei der Abwicklung der Kreditgeschäfte durch Geldinstitute und die Satzung der Bankenverlangt unbedingt die schriftliche Form dieser Verträge. · wird zumeist in Form von Anbot und Annahme (Gegenbrief) ge
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LEASING
Finanzierungsform, wobei das Wirtschaftsgut nicht gekauft, sondern gemietet wird, d.h. nützen eines Investitionsgutes, ohne daran Eigentum zu erwerben
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LOMBARD
Belehnen z.B. von hinterlegten Wertpapieren bei einem Geldinstitut
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PAUSCHALRATEN
mit den Raten erfolgt Kapital + Zinsenzahlung. Während der Kreditlaufzeit sinkt der Anteil der Zinsen in der Pauschalrate, der Anteil der Kapitaltilgung nimmt gleichzeitig zu.
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PFANDBESTELLUNGSURKUNDE
Urkunde, aufgrund der die grundbücherliche Eintragung erfolgt.
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PRIVATKREDIT
Jede Form der Kreditfinanzierung einer natürlichen Person oder eines "privaten Haushaltes" für private Zwecke.
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RANG
Begriff des Grundbuchsrechtes. Ins Grundbuch eingetragene Schulden werden nach der Rangordnung gedeckt -> die erstrangige Hypothek wird zuerst voll befriedigt, bevor die zweitrangige und dann die drittrangige Hypothek zum Zug kommen
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SEKUNDÄRMARKTRENDITE (SMR)
Durchschnittliche Rendite der bereits am Markt im Umlauf befindlichen Wertpapiere; wird monatlich von der OeNB und OeKB veröffentlicht. Die SMR wird nach Emittentengruppen gegliedert (SMR Banken, SMR i.w.S., usw.)
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SOLIDARBÜRGSCHAFT
Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner, wobei der Gläubiger die Forderung gegen jeden einzelnen in voller Höhe geltend machen kann
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SOLIDARHAFTUNG
die Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner
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SOLL-ZINSEN
jene Zinsen, die der Kunde eines Geldinstitutes für das Gewähren einer Ausleihung zu zahlen hat.
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ÜBERZAHLUNG (FINANZIERUNGEN)
über die bestehende Rückzahlungsverpflichtung (Rate) hinausgehende Einzahlung auf ein Kredit-/Darlehenskonto.
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ÜBERZIEHUNG
Sollstand über einen eventuell eingeräumten Kreditrahmen bzw. Überziehungsrahmen hinaus.
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VERBRAUCHERKREDITE
Verbraucherkredite sind Finanzierungen, bei denen der Kreditnehmer eine natürliche oder juristische Person ist, die zu einem Zweck handelt, der nicht zum Betrieb ihres Unternehmens dient. Unter dem Begriff "Verbraucherkredit" sind sowohl Kreditgeschäfte (Gewährung von Geldkrediten und Gelddarlehen) als auch Bauspargeschäfte (Vergabe von Bauspardarlehen) zu verstehen. Betroffen sind alle Finanzierungen an Verbraucher. Ausnahme: Reparaturdarlehen
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VERPFÄNDUNG VON VERSICHERUNGSANSPRÜCHEN
Ist eine Form der Sicherstellung, bei der die Versicherungsanstalt bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger auszahlen darf. Die Verpfändung bewirkt weiters, dass die Vertragsgestaltungsrechte nur gemeinsam mit den Pfandgläubigern ausgeübt werden können, d.h. der Kunde kann ohne Zustimmung des Pfandgläubigers weder stornieren, Vorleistungen erhalten, noch den Vertrag ändern. Im Fall der Geltendmachung von Sonderausgaben führt die Verpfändung von Versicherungsansprüchen zu einer Nachversteuerung, während die -> Vinkulierung steuerunschädlich erfolgen kann
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VERTRAGSGEBÜHR, STAATLICHE
Gebühr, die bei Abschluss eines Kredit-/Darlehensvertrages anfallen kann (---> Höhe siehe Aktuelle Konditionen). Gebührenpflicht entsteht bei: · Darlehen zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Schuldscheines Krediten · Kunde bietet an, Annahme durch Bank - zum Zeitpunkt des Versands der Annahme durch die Bank · Bank bietet an, Kunde nimmt an - bei Einlangen des Gegenbriefes. Berechnung und Vergebührungssatz am Vertragsformular festhalten.
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VINKULIERUNG
Sperre zu Gunsten Dritter (meist ein Gericht).
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VINKULIERUNG VON VERSICHERUNGSANSPRÜCHEN
Die Vinkulierung von Versicherungsansprüchen ist eine Art Sperrverfügung, die die Versicherungsanstalt verpflichtet, den Vinkulargläubiger vom Eintritt eines Versicherungsfalles zu verständigen und seine Zustimmung zur Auszahlung der Versicherungsleistung einzuholen.
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WECHSEL
eine Urkunde, in der sich der Aussteller wechselmäßig verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag an eine bestimmte Person entweder selbst zu zahlen oder durch einen Dritten zahlen zu lassen.
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WECHSELBÜRGSCHAFT
Die Zahlung der Wechselsumme kann ganz oder teilweise durch Wechselbürgschaft gesichert werden. Der Wechselbürge (Aval) haftet solidarisch mit demjenigen Wechselverpflichteten, für den er sich verbürgt hat ---> immer Bürge und Zahler! Die Bürgschaftserklärung wird auf den Wechsel gesetzt und durch die Worte "als Bürge", oder einen gleichbedeutenden Vermerk ausgedrückt. Sie ist vom Wechselbürgen zu unterschreiben (die bloße Unterschrift auf der Vorderseite des Wechsels gilt als Bürgschaftserklärung, wenn es sich nicht um die Unterschrift des Bezogenen oder des Ausstellers handelt). In der Erklärung ist anzugeben, für wen die Bürgschaft geleistet wird. Mangels einer solchen Angabe gilt sie für den Aussteller. Nach der Rechtssprechung kann jedoch die ausdrückliche Angabe, für wen gebürgt wird, durch die unmittelbare räumliche Nähe der Bürgschaftserklärung mit der Unterschrift eines anderen Wechselverpflichteten ersetzt werden.
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ZUZÄHLUNG
Auszahlung eines Darlehens.
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